Möchte man als deutscher Tourist auf die Seychellen reisen, hält sich der bürokratische Aufwand in annehmbaren Grenzen.
Laut dem Auswärtigen Amt ist für deutsche Touristen die Ausstellung eines Visums vor Reiseantritt nicht notwendig. Vielmehr wird deutschen Touristen bei der Ankunft auf den Seychellen eine Aufenthaltserlaubnis für die geplante Reisedauer erteilt.
Auch Verlängerungen dieser Aufenthaltserlaubnis sind bis zu einer maximalen Dauer von einem Jahr laut Auswärtigem Amt möglich. Reisende, die einen längeren Aufenthalt planen, sollten sich vorab über das genaue Prozedere informieren.
Um die Aufenthaltserlaubnis sicher erhalten zu können, sollten deutsche Touristen allerdings unbedingt eine Reihe von Dokumenten bei sich führen, die durch die Einreisebestimmungen der Seychellen vorgeschrieben sind. Welche dieses sind, erfahren Sie im Folgenden.
Es gibt neben der selbstverständlich notwendigen Mitführung des Reisepasses weitere Einreisebestimmungen, die auch für deutsche Touristen gelten.
Das Auswärtige Amt nimmt in diesem Kontext Bezug auf einen Nachweis der Hotelbuchung, den Nachweis eines Rückflugtickets und auf das Vorhandensein ausreichend hoher finanzieller Mittel.
Der Nachweis der finanziellen Mittel muss dabei allerdings nicht zwingend durch Bargeld erfolgen. Eine akzeptierte, und aus Sicherheitsgründen auch praktikablere Möglichkeit, ist der Nachweis durch Kreditkarten und Reiseschecks.
Für jeden Reisenden sollten dabei pro Urlaubstag finanzielle Mittel in Höhe von 150 US-Dollar nachgewiesen werden können.
Wie oben bereits erwähnt, müssen Erwachsene für die Einreise auf die Seychellen über einen Reisepass verfügen. Das Auswärtige Amt weist dabei darauf hin, dass dieser Reisepass noch mindestens bis zum Ende des Urlaubes gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten aufweisen muss.
Leider nicht ausreichend ist es, lediglich einen Personalausweis vorzulegen. Auch für Kinder ist ein (Kinder-) Reisepass erforderlich. Grundsätzlich wäre auch ein Kinderausweis mit Foto oder bei jungen Kindern ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils ausreichend.
Diese Ausweismöglichkeiten werden allerdings nicht mehr neu vergeben und laufen somit aus. Im Zweifelsfall sollten diesbezüglich weitere Informationen beim Auswärtigen Amt eingeholt werden.
Neben den formalen Einreisebestimmungen, die für deutsche Touristen gelten, sollten Reisende, die einen Urlaub auf den Seychellen verbringen möchten, auch die gültigen Zollvorschriften ihres Reiselandes kennen.
Dieses verhindert Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung und ungewollte Zollzahlungen. Die besonderen Zollvorschriften, die für die Seychellen gelten, kann man im Detail ebenfalls beim Auswärtigen Amt in Erfahrung bringen.
Insbesondere wenn Sie Landeswährung, Waffen, Alkohol, Parfüm, Tabak, Medizin, teure technische Geräte, Pflanzen, Lebensmittel, etc. einführen möchten, sollten Sie sich genauer über die jeweiligen Bestimmungen informieren.
In jedem Fall ist es laut Auswärtigem Amt streng verboten, Pornografisches auf die Seychellen einzuführen.
Quelle: Auswärtiges Amt